Wissenswertes zur Spendenquittung

Für die steuerliche Anerkennung der Spende ist eine Spendenquittung notwendig, auch „Zuwendungsbestätigung“ genannt. Eine Geldspendenbescheinigung enthält folgendes:

  • Höhe des Geldbetrags
  • Datum und Unterschrift des Ausstellers/ der Ausstellerin
  • Aussteller (Zuwendungsberechtigter)
  • Namen des Spenders

Für Beträge von weniger als 200 EUR gilt eine Sonderregelung: bei einer einzelnen Zuwendung bis zu diesem Betrag genügt ein vereinfachter Nachweis. In diesem Fall reicht eine Buchungsbestätigung aus, wobei aus dem Nachweis der Name des Spendenden, die Kontonummer, der Buchungstag, die durchgeführte Zahlung und die Spendensumme hervorgehen muss.

Bei größeren Spenden stellt die (oder der) Zuwendungsberechtigte eine schriftliche Bescheinigung aus. Die Steuerersparnis ist umso größer, je höher die Zuwendung ist. Wenn man aufgrund eines niedrigen Einkommens keinerlei Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, hast man durch getätigte Spenden keine geldwerten Vorteile.

Wichtig:

Seit Januar 2018 gilt die Belegvorhaltepflicht. Dies bedeutet, dass man die Bescheinigung über die Spende nicht mehr zwingend der Einkommensteuererklärung beifügen muss. Auf Nachfrage des Finanzamtes reicht man sie ein und sollte die Quittung daher mindestens zwölf Monate lang nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids aufheben. Der gespendete Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass sich die Steuerbelastung verringert. Privatpersonen bekommen durchschnittlich ca. ein Drittel der Spende zurückerstattet.